Gesetze / Energiesicherungsgesetz
EnSiG§ 13 (weggefallen)
Stand: 01.12.2022
Wird zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 23.03.2023 – 20 U 318/22Zitiert von 4
1 Entscheidung zu § 13 EnSiG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 13 EnSiG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.